BERATUNGSHILFEANTRAG
Durch Beratungshilfe soll es den Bürgern mit geringem Einkommen ermöglicht werden, sich anwaltlich beraten und vertreten zu lassen. Die Beratungshilfe ist lediglich eine staatliche Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im obligatorischen Güteverfahren nach § 15a des Gesetzes betreffend der Einführung der ZPO. Für eine gerichtliche Vertretung muss ein gesonderter Antrag auf Prozesskostenbeihilfe bei Gericht gestellt werden. Diesen finden Sie auch in unserem Formular-Pool.
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PROZESSKOSTENHILFEANTRAG
Durch Prozesskostenhilfe soll es den Bürgern, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht selbst in der Lage sind, einen Rechtsstreit zu führen oder sich gegen einen gegen sie geführten zu verteidigen, sich einer staatlichen Unterstützung zur Tragung der Anwalts- und Gerichtskosten zu bedienen. Nähere Erläuterungen bitten wir dem im Antragsvordruck beigefügten Hinweisblatt zu entnehmen.
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